Neue Förderrichtlinie zum KiTa-Ausbau

 

Nordrhein-Westfalen erhält rd. 240 Mio. Euro Bundesmittel für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt. Das FDP-geführte Familienministerium hat deshalb eine neue Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Kitas und in Kindertagespflege erlassen. Erstmals können auch Maßnahmen zum Erhalt von Kita-Plätzen gefördert werden. Dies ermöglicht unter anderem auch die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen. Christian Lindner, FDP-Landtagsabgeordneter aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis, begrüßt diese Öffnung für die Kindertageseinrichtungen:

 

„Für viele Kitas fehlten in den letzten Jahren leider die Mittel für notwendige Sanierungsarbeiten zum Erhalt von Plätzen. Auch aus den Kitas im Rheinisch-Bergischen Kreis gab es immer wieder Problemmeldungen. Ich freue mich deshalb sehr, dass mit der neuen Richtlinie hier nun Abhilfe geschaffen wird und ein Teil des Budgets auch für Erhaltungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt erhält der Kreis Rhein-Berg 3.705.767 Euro aus dem Förderprogramm, davon können 926.443 Euro für den Erhalt von Plätzen und damit auch für Sanierungen genutzt werden. Zusammen mit dem Kita-Rettungspaket, das im Familienministerium gerade erarbeitet wird, werden wir die Kitas deutlich finanziell unterstützen.

 

Zudem wird beim Förderzweck erfreulicherweise nicht mehr zwischen U3- und Ü3-Plätzen unterschieden. Diese Erweiterung erhöht die Flexibilität und erleichtert so den Trägern die langfristige Planung einer Kita.

 

Darüber hinaus wurden die Förderhöchstbeträge für Neubaumaßnahmen sowie Aus- und Umbaumaßnahmen zur Schaffung neuer Plätze angehoben. Neubauten können nun mit bis zu 30.000 Euro pro Platz  gefördert werden. Bisher lag der Höchstbetrag bei 20.000 Euro. Auch diese Änderung wird den Trägern und Kommunen immens helfen.“

 

Christian Lindner MdL

 

 

Verteilung Bundesmittel
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020
Jugendamt Anzahl Kinder
1 bis unter 6 Jahre (Stand 31.12.2015)
Gesamtanteil Jugendamt Anteil zur Schaffung neuer Plätze Anteil für Erhaltungs-maßnahmen
Kreis Rhein-Berg 2.759 712.290 534.218 178.073
Bergisch Gladbach 5.658 1.460.724 1.095.543 365.181
Leichlingen 1.282 330.974 248.230 82.743
Overath 1.487 383.898 287.924 95.975
Rösrath 1.511 390.094 292.571 97.524
Wermelskirchen 1.657 427.787 320.840 106.947
Summe 14.354 3.705.767 2.779.326 926.443